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FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2013 - 1 K 129/13 |
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. November 2013 - 1 K 129/13 (https://dejure.org/2013,60812)
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Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2013 - 1 K 129/13
- BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
Wird zitiert von ... (3)
- VG Köln, 07.02.2014 - 1 L 1262/13
Inkassounternehmen
Der seit dem 06.06.2013, dem Tag der mündlichen Verhandlung im Verfahren VG Köln 1 K 129/13 angefallene Verwaltungsvorgang besteht zum ganz überwiegenden Teil aus Einsendungen Dritter, die dem Antragsgegner meist mit der Bitte um Tätigwerden überlassen wurden.Die so formulierte und begründete Auflage ist am 06.06.2013 bestandskräftig und damit für die Antragstellerin verbindlich geworden, nachdem sie in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens 1 K 129/13 die Klage gegen diese Entscheidung zurückgenommen hat.
- BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen - …
Diese seinem Urteil zugrunde liegende Rechtsauffassung hatte das FG schon seinem zuvor ergangenen Beschluss vom 4. September 2013 1 K 129/13, mit dem es die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hat, zugrunde gelegt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - 4 B 184/14
Widerruf der Registrierung zur Berechtigung von Rechtsdienstleistungen wegen …
Letzteres ist insbesondere für die einen Tag vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Verfahren 1 K 129/13 versandten Schreiben vom 5. Juni 2013, die sich in großer Zahl in den Verwaltungsvorgängen finden, anzunehmen; auf diese beziehen sich wiederum die Mahnungen vom 27. Juni 2013.